Rhein-Hunsrück-Classic
Baujahrsbegrenzung bei Oldtimer und Youngtimer
Seit 2020 gibt es eine Baujahrsbegrenzung bei der Rhein-Hunsrück-Classic, das Baujahr ist auf maximal 1995 begrenzt.
Somit dürfen nur noch Oldtimer und Youngtimer bis zur Erstzulassung 31.12.1995 an der Rhein-Hunsrück-Classic teilnehmen.
Das bedeutet das Fahrzeuge, die ab dem 01.01.1996 zugelassen wurden, nicht bei Rhein-Hunsrück-Classic angenommen werden.
Es gibt aber auch Ausnahmen
Baugleichheit
Modelle die vor und nach 1995 baugleich gebaut wurden, werden zugelassen und können an der Rhein-Hunsrück-Classic teilnehmen.
Beispiel:
Ein Audi A6 Model C4, dieser wurde von 1994 – 1997 baugleich verkauft, also würde ein A6 C4 mit Erstzulassung ab dem 01.01.1996 zur Veranstaltung zugelassen werden.
Exoten
Wir behalten es uns aber vor, trotz der Baujahrsbegrenzung auch Exoten früherer Baujahre bis 2001 an der Rhein-Hunsrück-Classic teilnehmen zu lassen.
Mini-RHC
Bei der Mini-RHC gilt ein Mindestalter von 30 Jahren, es zählt der Tag der EZ.
Hier gibt es keine Ausnahmeregelung
